Medizinisches nach Paragraph 109 Sozialgerichtsgesetz. Was ist das? Macht das Sinn?
Datum: Mittwoch, dem 28. Mai 2014
Thema: Australien Infos


Sozialgerichts - Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der medizinischen Gutachten ab.

Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten ab. Gutachten § 109 (http://www.prmaximus.de/71838) Diese Gutachten sollten prinzipiell kritisch geprüft werden. Kommt nämlich ein neurologischer Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine den Rentenanspruch begründende Minderung der Leistungsfähigkeit nicht vorliegt, ist das Ende des Verfahrens noch nicht erreicht. Es kann sich dann empfehlen im Gerichtsverfahren einfach und formlos zu beantragen, ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG einzuholen. Gutachter § 109 (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html#otherinfos)

Bei diesem Gutachten wählt dann nicht das Sozialgericht, sondern der Kläger einen Gutachter aus. Dieses zweite Gutachten nach § 109 SGG, solange es kompetent erstellt, rechtsssicher formuliert und von einem erfahrenen Gutachter erstellt wird kann dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, als das Erstgutachten. Dr. Gutachter (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html) Es liegt also hier auf der Hand, dass die Erfolgsaussichten so erheblich steigen können, und zudem der Kläger die zunächst ausgelegten Kosten (nach ZVEG) für das Gutachten nach § 109 SGG (falls die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt) vom Gericht später auch noch erstattet bekommen könnte. Gutachter Sozialgericht (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html)
Medizinische Gutachten, Gutachter Neurologie, Sachverständiger
Stürenburg
Hans Jörg Stürenburg
Gneisenaustrasse
30175 Hannover
drmedstue@yahoo.com
01705220630
http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/index

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Sozialgerichts - Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der medizinischen Gutachten ab.

Verfahren gegen die gesetzliche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt, seien es Widerspruchsverfahren, seien es Klagen, hängen entscheidend, manchmal ausschliesslich von den Ergebnissen der verschiedenen medizinischen Gutachten ab. Gutachten § 109 (http://www.prmaximus.de/71838) Diese Gutachten sollten prinzipiell kritisch geprüft werden. Kommt nämlich ein neurologischer Gutachten zu dem Ergebnis, dass eine den Rentenanspruch begründende Minderung der Leistungsfähigkeit nicht vorliegt, ist das Ende des Verfahrens noch nicht erreicht. Es kann sich dann empfehlen im Gerichtsverfahren einfach und formlos zu beantragen, ein weiteres Gutachten nach § 109 SGG einzuholen. Gutachter § 109 (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html#otherinfos)

Bei diesem Gutachten wählt dann nicht das Sozialgericht, sondern der Kläger einen Gutachter aus. Dieses zweite Gutachten nach § 109 SGG, solange es kompetent erstellt, rechtsssicher formuliert und von einem erfahrenen Gutachter erstellt wird kann dann zu einem ganz anderen Ergebnis kommen, als das Erstgutachten. Dr. Gutachter (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html) Es liegt also hier auf der Hand, dass die Erfolgsaussichten so erheblich steigen können, und zudem der Kläger die zunächst ausgelegten Kosten (nach ZVEG) für das Gutachten nach § 109 SGG (falls die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt) vom Gericht später auch noch erstattet bekommen könnte. Gutachter Sozialgericht (http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/member/stuerenburg.html)
Medizinische Gutachten, Gutachter Neurologie, Sachverständiger
Stürenburg
Hans Jörg Stürenburg
Gneisenaustrasse
30175 Hannover
drmedstue@yahoo.com
01705220630
http://www.docvadis.de/hansjoerg-stuerenburg/index

(Weitere interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!






Dieser Artikel kommt von Australien News & Australien Infos & Australien Tipps !
http://www.australien-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.australien-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3046